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Wann Ihr Mieter sein Minderungsrecht verliert

Stellt Ihr Mieter einen Mangel an der Wohnung fest, muß er Sie darüber sofort informieren. Ihnen als Vermieter muß er Gelegenheit geben, die Mängel zu beseitigen und Schäden vorzubeugen, jedenfalls aber zu begrenzen. Unterläßt er eine sogenannte "Mängelanzeige", verliert er sein Recht, wegen dieser Mängel die Miete zu kürzen.

Er riskiert außerdem, sich schadenersatzpflichtig zu machen. Und auch dann, wenn der Mieter trotz Kenntnis des Mangels die Miete weiterhin unverändert in vollem Umfang zahlt, ist eine Mietminderung ausgeschlossen.





zuletzt aktualisiert: 11.02.2014