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Winterdienst: Diese Regelung gehört in den Mietvertrag

Wenn Sie die Pflicht, Schnee zu räumen und zu streuen, auf Ihre Mieter übertragen wollen, dann sollten Sie hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung treffen. Dies kann auch formularmäßig im Rahmen einer Hausordnung geschehen, wenn diese Bestandteil des Mietvertrags ist. Besser ist es aber, Sie nehmen die Pflicht des Mieters, Schnee zu räumen und zu streuen, als zusätzliche Vereinbarung in den Mietvertrag auf.





zuletzt aktualisiert: 11.02.2014