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WENN Sie Eigenbedarf geltend machen wollen

Wenn Sie ein vermietetes Objekt bei einer Zwangsversteigerung erwerben und Eigenbedarf besteht, können Sie dem Mieter sofort nach dem Zuschlag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in einem solchen Fall - immer unabhängig von der bisherigen Laufzeit des Mietvertrags - drei Monate.

Ansonsten ist der Mieter genauso geschützt, als hätten Sie das Objekt per Kaufvertrag erworben. Das bedeutet: Sie müssen Ihren Eigenbedarf wie sonst auch begründen, und auch die Sozialklausel gilt uneingeschränkt.





zuletzt aktualisiert: 11.02.2014