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 Wann man legal schwarzfahren darf


Wer als Fahrgast mit gültiger Fahrkarte in öffentlichen Verkehrsmitteln einschläft und dadurch über sein bezahltes Fahrziel hinausfährt, bei dem darf kein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden, da kein Vorsatz zum Schwarzfahren nachweisbar ist. Amtsgericht Düsseldorf Az 40 608/87





zuletzt aktualisiert: 11.02.2014