Wo Sie Immobilienmakler per Franchising werden können |
In Zeiten mit großer Wohnraumnot, ergeben sich für Immobilienmakler sehr gute Verdienstchancen. Zum Betrieb einer Immobilienagentur genügen anfangs bereits ein Zimmer (Büro), ein Telefon und ein Auto, um Käufer und Kunden besuchen zu können. Um dem Gesetzgeber Genüge zu tun, müssen daneben einige wichtige Bestimmungen beachtet werden, die sich im Beamtendeutsch folgenderma8en anhören: "Die gewerbsmäßige Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Wohnräume usw. unterliegt der Erlaubnispflicht nach § 34c GewO. Vor Erteilung der Erlaubnis wird die persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit überprüft. Darüber hinaus hat der Erlaubnisträger ausreichende Sicherheiten zu leisten, die das Vermögen seiner Auftraggeber sicherstellen sollen. Zuständig für die Anmeldung ist das Gewerbeamt in der Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung." Inwieweit diese "Überprüfung" tatsächlich vorgenommen wird, hängt meist von den örtlichen Behörden ab. In der Regel genügen ein polizeiliches Führungszeugnis und eine positive Bankauskunft. In einigen Gebieten wird auch darauf verzichtet.
Außerdem wird die ICB (Immobilien- Computer- Börse) in Frankfurt als Franchise- System ausgebaut. Aufgenommen werden Makler auch ohne Verbandszugehörigkeit, die zunächst im Umfeld von Frankfurt/ Main und später in anderen Bundesländern tätig werden möchten. Näheres von Karl Seeger, Langgasse 70, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441 - 42035.
Auskünfte über Maklerfragen erteilt: Ring Deutscher Makler e. V., Mönckebergstr. 27, 20095 Hamburg, Tel.: 040 - 33 58 27, Fax: 040 - 33 58 83. |