Clever: Büro beim Nachbarn oder Freund mieten - Steuern sparen |
Steuertipp: Seit 1996 dürfen Steuerzahlen für ihr privates Arbeitszimmer nur noch Kosten von bis zu 1200 Euro im Jahr beim Finanzamt geltend machen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat aber entschieden, daß ein Büro voll abgesetzt werden kann, wenn es nicht in der eigenen Wohnung liegt. Für ein Arbeitszimmer bei Bekannten sind alle Kosten abzugsfähig und somit sparen Sie steuern. (Az: 5 K 298/97).
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