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Prozeßkosten - Wann der Statt Sie finanziell unterstützt

Der Staat hilft bei juristischer Beratung oder sogar bei der Vertretung vor Gericht. Ausschlaggebend ist das monatliche Nettoeinkommen, abzüglich 288 € bei Berufstätigkeit, 663 € pro Ehepartner sowie 466 € je Kind. Wohnkosten und sonstige Belastungen wie Kreditzinsen werden ebenfalls berücksichtigt. Verbleiben Ihnen weniger als 30 €, berät Sie das Amtsgericht oder ein Anwalt für nur 20 € Gebühr. Dann können Sie sich auch von Prozeßkosten befreien lassen. Verdienen Sie mehr, können Sie in Raten zahlen und müssen oft nur einen Teil der Kosten übernehmen. Voraussetzung: Ihr Prozeß hat Aussicht auf Erfolg. Bringen Sie zum Gericht Unterlagen über den Streitfall und Belege zu Ihrer Finanzlage (auch Vermögen) mit.





zuletzt aktualisiert: 11.02.2014