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Miete: Nachmessen lohnt
Immobilienkäufer sollten den Angaben zur Wohnfläche im Kaufvertrag nicht blindlings trauen. Wer den Zollstock rausholt und nachmisst, kann viel Geld sparen. Der Bundesgerichtshof schlug sich müngst auf die Seite eines Eigentümers, dessen Wohnung statt der versprochenen 78 nur 69 Quadratmeter groß war. Der Vorbesitzer musste daraufhin den Kaufpreis entsprechend mindern (AZ VZR 246/96). Gleiches Recht gilt auch für Mieter. Faustregel: Ist die Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner als im Vertrag angegeben, gibt´s Geld vom Vermieter zurück.