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SCHEIDUNG: Versicherungen aufteilen

Die Trennung von Tisch und Bett bringt nicht nur die Aufteilung des Hausstandes mit sich. Die Exeheleute müssen auch den gemeinsamen Versicherungsschutz auseinander dividieren. Bestimmte Verträge kann einer von beiden fortführen. Nur der andere benötigt eine neue Absicherung. Etwa bei der Hausratversicherung. Wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt, kann den Vertrag übernehmen. Gleiches gilt für die Wohngebäudeversicherung. Allerdings muss sich derjenige, der Haus oder Wohnung behält, als neuer Versicherungsnehmer eintragen lassen. bei der Privathaftpflicht bestimmen die Geschiedenen, wer eine neue Police abschließt. Lebensversicherungen dagegen sind personengebunden. Nach der Scheidung sollte nur der begünstigte neu festgelegt werden. Statt des Expartners bieten sich Kinder oder der neue Lebensgefährte an.





zuletzt aktualisiert: 11.02.2014