Was das “Ja”-Wort vor dem Standesamt bedeutet |
Lebensgemeinschaft: Die Ehe ist eine Gemeinschaft von Tisch und Bett. Die Eheleute sind also grundsätzlich zum Zusammenleben und zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Die Gemeinschaft kann nicht erzwungen werden, der Unterhalt schon. Familienname: Erlaubt ist, was gefällt: Der Name des Mannes, oder der Name der Frau. Es kann auch jeder bei seinem alten Namen bleiben oder einen Doppelnamen annehmen. Aber bei den Kindern muß man sich für einen Namen entscheiden. Steuer: Die günstigen Steuerklassen III bis V gibt es nur für Verheiratet. Und die Partner können sich auch noch die günstige Kombination aussuchen. Außerdem sparen sie durch das Ehegattensplitting. Zeugnisverweigerungsrecht: Wenn ein Partner krumme Touren dreht, muß der Ehegatte vor Gericht für oder gegen ihn aussagen. Das gilt auch bei Verkehrsverstößen. Gemeinsame Verträge: Was die Eheleute für das tägliche Leben besorgen, müssen sie auch gemeinsam bezahlen, egal wer es gekauft hat. Bei größeren Anschaffungen (Haus, Auto, Reise) gilt: Wer bestellt, zahlt. Sorgerecht/Vaterschaftvermutung: Kinder, die während der Ehe geboren werden, gelten als gemeinsame Kinder. Beide Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. |