Eigentum in der Ehe |
* Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand während der Ehe. Erst bei der Scheidung wird gegenübergestellt, was am Anfang und am Ende der Ehe an Vermögen vorhanden war. Der Zugewinn wird dann aufgteilt. Beispiel: Anfangsvermögen 10000 €, Endvermögen 50000 €. Zugewinn 40000 € - macht für beide jeweils 2000 € Ausgleich. * Bei der Gütertrennung, die vereinbart werden muss, behält jeder Partner, was er hat - sowohl Eigentum als auch Schulden. * Bei der Gütergemeinschaft wird das gesamte vorhandene Vermögen von Mann und Frau gemeinsames Vermögen beider Ehegatten - und dann entsprechend aufgeteilt. |