Wilde Ehe: Umgehen Sie die Geldfallen! |
Geldfalle gemeinsames Konto Sie haben ein gemeinsames Konto, von dem Sie die laufenden Kosten begleichen? Achten Sie unbedingt darauf, dass das Konto nicht nur den Namen Ihres Partners, sondern auch Ihren trägt. Grund: Wenn das Konto allein Ihrem Partner gehört, haben Sie bei einer Trennung keinen Anspruch auf irgendeinen cent. Auch dann nicht, wenn Sie dort regelmäßig Geld eingezahlt haben. Geldfalle Wohnung Sie sind mit fliegenden Fahnen zu Ihrem Liebsten gezogen - ohne sich im Mietvertrag einschreiben zu lassen. Bei einer Trennung kann das bedeuten, dass Ihr Ex Sie einfach rauswirft. Das Recht dazu hat er. Tipp: Gehen Sie zu Ihrem Vermieter und lassen sich als zweite Hauptmieterin in den Vertag eintragen. Wichtig: Bleibt bei einer Trennung Ihr Freund in der Wohnung, achten Sie darauf, dass Sie als Mieterin wieder aus dem Vertrag ausscheiden. Sonst könnte es sein, dass Ihr Ex irgendwann seine Miete nicht mehr zahlen kann - und dann müssten Sie die Rechnung übernehmen. Geldfalle Hausrat Meist ist es so: Beim Einzug in die gemeinsame Wohnung hat jeder Möbelstücke und Hausrat mitgebracht. Im Laufe der Jahre schaffen Sie sich noch einen neuen Schrank und eine Stereoanlage an. Bei einer Trennung geht dann der Stress los: Denn jeder von Ihnen behauptet, Besitzer der Brockhaus-Sammlung zu sein und das 64-teilige Kaffeegeschirr bezahlt zu haben. Tipp: Um Streitigkeiten zu vermeiden, legen Sie eine Inventarliste an, die von beiden Partnern unterzeichnet wird. Das macht es später einfacher, die Sachen gerecht aufzuteilen. Geldfalle Versicherungen Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenleben, ist es meist günstiger, eine gemeinsame Hausrat- und eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Falls dafür eine bei den Partnern bereits bestehende Versicherung erweitert wird (und die des anderen Partners gekündigt), muss die Versicherungssumme entsprechend heraufgesetzt werden, damit Sie nicht nicht unterversichert sind. Tipp: Achten Sie bei der Privathaftpflicht auf Gesellschaften, die unverheiratete Paare ohne Aufschlag gemeinsam versichern. Denken Sie aber bei einer Trennung daran, dass Sie aus dem Vertrag ausscheiden und sich wieder selbst versichern. Geldfalle Haus Sie haben gemeinsam ein Haus gekauft - und nur Ihr Partner ist als Eigentümer eingetragen. Dann haben Sie rein rechtlich keinen Anspruch auf eine Auszahlung von Ihrem Ex. Ausnahme: Wenn die Partner einen Wert schaffen wollten, der nachweisbar beiden gehören sollte, gibt es in Ausnahmefällen doch einen Weg, an Ihr Geld zu kommen. Tipp: Um eine Beweisführung zu erleichtern, halten Sie schriftlich fest, dass sowohl Sie als auch Ihr Partner für den Hauskauf Geld eingebracht haben. Die Vereinbarung hat auch Sinn, falls er sterben sollte. Dann verhindert sie Querelen mit den Erben. Geldfalle Absicherung Angenommen, Sie haben im Laufe Ihrer Beziehung zwei Kinder bekommen und erzogen. In dieser Phase haben Sie nicht gearbeitet, also auch nichts in die Rentenkasse eingezahlt. Trennen Sie sich jetzt, kann das Ihre Existenz bedrohen. Denn als unverheiratete Frau haben Sie keinerlei Versorgungsansprüche an Ihren Ex-Partner. Und auch von seiner Rente profitieren Sie später nicht. Tipp: Einigen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Partner darauf, dass er als Hauptverdiener monatlich in eine Lebensversicherung oder in einen Rentenfonds zu Ihren Gunsten einzahlt. Sinnvoll für Unverheiratete: Der Partnerschaftsvertrag In einem so genannten Partnerschaftsvertrag können Sie unterschiedliche Regelungen treffen. Beispielweise, wie der Hausrat im Fall einer Trennung verteilt wird oder wie das Mietverhältnis gestaltet werden soll. Experte Käppele: "Beim Festlegen des Vertrags lassen Sie sich von einem Anwalt und Notar beraten lassen." Damit wirklich alle für Sie relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Und der Vertrag auch vor Gericht standhält. Übrigens: Das Honorar für eine anwaltliche Erstberatung liegt bei höchstens 350 €. |