Wann gibt es Schönheit auf Kosten der Krankenkasse? |
Natürliche Schönheitsfehler wie eine schiefe Nase werden normalerweise nicht auf Kosten der Kasse korrigiert. Eine solche Operation gilt als kosmetische Behandlung. Ausnahme: gesundheitliche Probleme - z.B. wenn eine krumme Nase die Atmung einschränkt. Dann zahlt die Kasse. Selbstverursachte Schönheitsfehler wie Tätowierungen - typische Jugendsünden, die man wieder loswerden möchte-, oder häßliche Narben, die durch Piersingringe entstanden sind, werden nicht auf Kosten der Kasse entfernt. Der Patient muß die Entfernung wie auch die Behandlung bei Entzündung der Stellen selbst bezahlen. Schönheitsfehler nach Unfällen oder als Folgen von Erkrankungen werden in der Regel als Kassenleistung behandelt. Darunter fallen z.B. die Beseitigung von Verbrennungsnarben sowie die Wiederherstellung einer Brust nach einer Tumorbehandlung. |