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Winterdienst:
Diese Regelung gehört in den Mietvertrag
Wenn Sie die
Pflicht, Schnee zu räumen und zu streuen, auf Ihre Mieter übertragen
wollen, dann sollten Sie hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung
treffen. Dies kann auch formularmäßig im Rahmen einer Hausordnung
geschehen, wenn diese Bestandteil des Mietvertrags ist. Besser ist es
aber, Sie nehmen die Pflicht des Mieters, Schnee zu räumen und zu
streuen, als zusätzliche Vereinbarung in den Mietvertrag auf.