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Gartennutzung:
Welche Pflanzen Ihr Mieter mitnehmen darf
Endet das
Mietverhältnis, kann Ihr Mieter die von ihm während seiner
Gartenpflegezeit gesetzten Pflanzen wieder ausgraben und mitnehmen. Auf
der anderen Seite können Sie verlangen, daß Ihr Mieter bei Beendigung
der Mietzeit den ursprünglichen Zustand des Gartens wieder herstellt.
Hierbei muß aber berücksichtigt werden, ob die Pflanzen noch umsetzbar
sind. Sind etwa Bäume und Sträucher mittlerweile so groß oder so alt
geworden, daß sie beim Versetzen eingehen würden, können Sie die
Wegnahme durch den Mieter verweigern.