Diese
Termine müssen Ihre Mieter bei der Mietzahlung einhalten
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Beispiel: Der Mieter zahlt die Miete für April und Mai
nicht. Schonfrist des Mieters für Ausgleich der Rückstände Beim Mietvertrag über Wohnraum wird die Kündigung jedoch
dann unwirksam, wenn Ihr Mieter innerhalb eines Monats nach Erhebung
der Räumungsklage die gesamte Rückständige Miete bezahlt. Achtung: Das gleiche gilt, wenn sich eine öffentliche
Stelle, wie beispielsweise das Sozialamt, zur Zahlung verpflichtet. In der Praxis kommt es immer wieder einmal vor, daß der
Mieter die gesamte rückständige Miete innerhalb dieser Monatsfrist
überweist, der Betrag aber erst nach Ablauf der Monatsfrist auf dem
Konto des Vermieters gutgeschrieben wird. Die folge ist dann Streit darüber, ob die Zahlung noch
als rechtzeitig angesehen werden kann. Die Gerichte entscheiden diese
Frage zugunsten der Mieter. Die Begründung lautet: Für die
Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem
Konto des Vermieters an. Entscheidend ist vielmehr der Zeitpunkt der
Erteilung des Überweisungsauftrages. Nur dann, so die Gerichte, wird der Schutzzweck der
gesetzlichen Regelung erfüllt. Danach soll der Mieter die Möglichkeit
erhalten, eine fristlose Kündigung nachträglich unwirksam zu machen,
ohne die Gefahr einer verzögerten Überweisung tragen zu müssen. Wenn Ihr Mieter nur unter Vorbehalt zahlt Die Miete umfaßt alle regelmäßig wiederkehrenden
Zahlungsverpflichtungen Ihres Mieters. Dazu gehören die Nettokaltmiete
und die Vorauszahlungen für Betriebskosten sowie Heiz- und
Warmwasserkosten. Demgegenüber bleiben Nachzahlungsbeträge aus einer
Betriebskostenabrechnung unberücksichtigt. Auch ein rückständiger
Kautionsbetrag zählt nicht mit. Kein Verzug des Mieters bei angemessener Minderung Leistet Ihr Mieter die Miete nur unter Vorbehalt, um
etwa behauptete Ansprüche wegen Mängel der Wohnung zu wahren, gerät er
nicht in Verzug. Das gilt auch, wenn der Mieter irrtümlich einen zu
hohen angemessenen Minderungsbetrag annimmt. Beruft sich Ihr Mieter dagegen auf ein angebliches
Minderungsrecht, obwohl dieses offensichtlich überhaupt nicht besteht,
ist die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs möglich, sobald die
gesetzlich vorausgesetzten Mietrückstände aufgelaufen sind. Unser Tip: Verlangen Sie die Miete immer monatlich im
voraus Wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt
die gesetzliche Regelung. Danach zahlt Ihr Mieter die Miete monatlich
im nachhinein. Diese gesetzliche Regelung können Sie aber
mietvertraglich abändern, und zwar wie folgt: "Die Miete ist monatlich im voraus, spätestens am
dritten Werktag eines Monats, an den Vermieter zu bezahlen, und zwar
auf das Konto Nr. ... bei ... (Bank/Sparkasse/BLZ). Für die
Rechtzeitigkeit der Bezahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern
auf den Eingang des Geldes an."
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