Wenn Sie Bauland kaufen: Wahren Sie Ihre Interessen |
Wenn es Ihnen als Käufer auf eine bestimmte Eigenschaft
des Grundstücks in besonderem Maße ankommt, sollten Sie versuchen, sich
diese im Vertrag besonders zusichern zu lassen. Eine solche Zusicherung
bietet Ihnen als Käufer eine Absicherung, die über die allgemeine
Haftung des Verkäufers hinausgeht. Eine Zusicherung liegt nur vor, wenn Sie von beiden
Vertragsparteien bindend gewollt ist. Eine bloß einseitige Beschreibung
durch den Verkäufer genügt nicht. In folgenden Fällen haben die
Gerichte Zusicherungen anerkannt: Zusicherung, daß bestimmte Baumaßnahmen baurechtlich
genehmigt sind Zusicherung der Größe eines Grundstücks Zusicherung, daß alle angeforderten Anliegerbeiträge
bereits entrichtet worden sind In der Praxis ist es üblich, daß die Gewährleistung des
Verkäufers für jegliche Mängel ausgeschlossen wird. Typisch ist etwa
folgende Formulierung: "Der Verkäufer übernimmt wegen der Größe und etwaiger
Mängel des Grundstücks sowie wegen der Beschaffenheit des Baugrunds
keine Gewähr." Damit sollten Sie sich als Käufer nicht zufrieden geben.
Wenn der Verkäufer nichts zu verbergen hat, wird er bereit sein,
zumindest folgende Erklärung mit in den Kaufvertrag aufzunehmen: "Der Verkäufer versichert, daß ihm das Vorhandensein von
verdeckten Mängel hinsichtlich der Baulichkeit und daß ihm auch das
Vorhandensein von kontaminierenden Altlasten auf dem Grundstück nicht
bekannt ist."
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