Grundschuld:
Begrenzung der Haftung
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Dieses Haftungsrisiko können Sie einzig und allein
dadurch begrenzen, daß Sie eine solche umfassende Grundschuld nicht
eingehen, sondern vielmehr auf getrennten Grundschulden in dann
entsprechend geringerer Höhe bestehen. Alternativ besteht noch die Möglichkeit, zumindest eine Regelung in die Darlehensverträge aufzunehmen, wie der Erlös verteilt werden soll, wenn die finanzierende Bank die Grundschuld verwertet.
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