Kaffeezeit, Heute ist Mittwoch, der 24. April 2024 Serverzeit: Uhr
Gutscheine
bis zu 30 Jahre gültig
Unbefristet
ausgestellte Gutscheine sind generell 30 Jahre gültig. Ist der
Gutschein befristet, darf die Frist nicht zu knapp bemessen sein. Das
hat das Landgericht München entschieden (AZ. 7 O 2109/95). Nach Meinung
der Richter muß die Frist mindestens zehn Monate betragen. Käufer eines
Gutscheins sollten eine länger Gültigkeitsdauer aushandeln.