Rechtsschutz: Was er bringt |
- Nach den mittlerweile üblichen “Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen” kann die Rechtsschutzversicherung die Zahlung verweigern, wenn sie begründbare Zweifel am Erfolg eines Prozesses hat. - Viele besonders häufige oder besonders teure Prozeßrisiken (Parkverstöße, Scheidungsverfahren, Streit mit Architekten) sind vertraglich ausgeschlossen. Vorsorgliche Rechtsberatung oder Straftaten sind ebenfalls nicht abgedeckt. Wichtig ist deshalb, daß Sie genau prüfen, welchen Rechtsschutz Sie wirklich bruachen. |