Was Stromwechsler beachten müssen |
* Der Stromzähler wird nicht ausgewechselt und bleibt Eigentum des bisherigen Versorgers. * Es gibt zum Beispiel Mengenrabatt für Wohngemeinschaften. * Die Zusatzkosten sollte Netz-, Zählergebühr und Steuern enthalten. * Lassen sie sich nicht auf Mindestabnahmenmengen ein. * Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als vier Wochen betragen. * Bei einem Konkurs eines Neustromanbieters ist der alte Anbieter verpflichtet, den früheren Kunden wieder mit Strom zu versorgen - er bestimmt aber die Konditionen. |