Die verschiedenen Aktienarten |
Die erste Form ist die Inhaberaktie. Bei dieser Form von Aktie
ist der Inhaber zugleich auch der Eigentümer und Besitzer. Die
Inhaberaktie kann von Person zu Person weitergegeben werden. Die
Inhaberaktien inländischer Gesellschaften sind die innerhalb
Deutschlands am häufigsten gehandelten Aktien. Als zweites gibt es die sog. Namensaktien. Wie der Name dieser
Aktie schon sagt, ist der Name des Besitzers (in diesem Fall einer
natürlichen oder juristischen Person) für die Namensaktie von
besonderer Bedeutung. Der Name dieser Person wird auf die Aktie
aufgedruckt und im Aktienbuch der jeweiligen Gesellschaft vermerkt. Die
Gesellschaft hat somit eine Übersicht über die Aktienbesitzer und deren
Anteile am Unternehmen. Nachteilig ist allerdings, dass bei einer
Namensaktie der Handel erschwert ist, denn bei einem Wechsel des
Aktienbesitzers müssen der Aufdruck auf der Aktie und die Eintragung im
Aktienbuch der Gesellschaft geändert werden. Drittens ist hier die vinkulierte Aktie zu nennen. Bei dieser Sonderform der Namensaktie darf nur mit Zustimmung der Aktiengesellschaft verkauft werden. Die Gesellschaft ist also nicht nur darüber informiert wer welche Anteile an ihrem Unternehmen hat, sondern kann auch den Kreis der Aktionäre bestimmen. Eine weitere Sonderform der Aktie ist die Vorzugsaktie. Der Inhaber einer solchen Aktie wird, wie der Name schon sagt, bevorzugt, und zwar bei der Dividendenausschüttung. Entweder erhält er eine höhere Rendite oder eine garantierte Rendite, die nicht von der Gewinnausschüttung abhängig ist. Im Gegenzug hierzu sind Vorzugsaktien meist Aktien ohne Stimmrecht. |