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SCHEIDUNG: Versicherungen aufteilen
Die Trennung von Tisch
und Bett bringt nicht nur die Aufteilung des Hausstandes mit sich. Die
Exeheleute müssen auch den gemeinsamen Versicherungsschutz auseinander
dividieren. Bestimmte Verträge kann einer von beiden fortführen. Nur
der andere benötigt eine neue Absicherung. Etwa bei der
Hausratversicherung. Wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt, kann den
Vertrag übernehmen. Gleiches gilt für die Wohngebäudeversicherung.
Allerdings muss sich derjenige, der Haus oder Wohnung behält, als neuer
Versicherungsnehmer eintragen lassen. bei der Privathaftpflicht
bestimmen die Geschiedenen, wer eine neue Police abschließt.
Lebensversicherungen dagegen sind personengebunden. Nach der Scheidung
sollte nur der begünstigte neu festgelegt werden. Statt des Expartners
bieten sich Kinder oder der neue Lebensgefährte an.