Starthilfe-Kredite für Existenzgründer |
Viele neu gegründete Unternehmen machen nur deswegen nach kurzer Zeit wieder pleite, weil ihre Finanzdecke zu Kurz war. Andere wieder haben es an der nötigen Planung fehlen lassen und wurden von Kosten überrascht, die sie einfach nicht einkalkuliert hatten. Deshalb empfehlen alle Gründungsberater, sich vor dem Schritt in die Selbständigkeit einen genauen Finanzplan zu erstellen, woraus hervorgeht wieviel Startkapital wirklich benötigt wird, was man für Mieten, Wareneinkauf, Arbeitskosten und unvorhergesehene Posten - wie Anlaufphase etc. an Kapital braucht. Einen solchen Finanzplan kann man auch mit Hilfe eines Finanzberaters der Hausbank aufstellen. Er dient andererseits aber auch als Verhandlungsgrundlage für die Beschaffung von Starthilfekrediten. Für Existenzgründer gibt es eine Reihe staatlicher Finanzierungshilfen, Starthilfekredite, die jedoch ein wichtiges Merkmal haben: man muß sie beantragen BEVOR man mit der eigenen Firma angefangen hat. Wenn Sie also schon ein Jahr gearbeitet haben, ist eine staatliche oder von den Ländern unterstützte Finanzierungshilfe nicht mehr möglich. Sprechen Sie also mit Ihrem Kreditinstitut, das auch die Anlaufstelle für die Beantragung staatlicher Finanzierungshilfen ist. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf staatliche Finanzierungshilfen. Die verschiedenen Programme - Eigenkapitalhilfe, Existenzgründungsdarlehen, Bürgschaften, Investitionskredite - sind als Hilfe zur Selbsthilfe angelegt. Da kleine und mittlere Unternehmen ein notwendiges und wesentliches Element der Marktwirtschaftlichen Ordnung sind, liegt es im Interesse der Volkswirtschaft, den Unternehmer- Nachwuchs zu fördern. Die staatlichen Starthilfen sollen Hindernisse und Benachteiligungen auf dem Weg in die Selbständigkeit abbauen und gleichzeitig unternehmerische initiativen und Vorhaben bestärken. Lassen Sie sich von Ihrem Kreditinstitut, am besten von der Sonderkredit- Abteilung darüber informieren und beraten, welche staatlichen Starthilfen für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Die Anträge nimmt jede Bank bzw. Sparkasse entgegen; Ebenso erhalten Sie dort die erforderlichen Formulare. Als Unterlagen müssen Sie ferner einreichen: kurze Projektdarstellung, Rentabilitätsvorschau, genaue Aufstellung der geplanten Investition, Lebenslauf und eventuell Qualifikationsnachweis, Gesellschaftsvertrag, eventuell Kurzgutachten der Kammer, eventuell auch letzte Bilanzen eines zu übernehmenden Betriebes. Für die positive Beurteilung Ihrer Pläne ist es wichtig, daß das Vorhaben eine nachhaltige, tragfähige Vollexistenz erwarten läßt. Hier nun eine Übersicht der Finanzierungshilfen des Bundes für Existenzgründer: Existenzgründer, die das erforderliche Eigenkapital nicht haben, können mit Hilfe dieses Programms die eigenen Mittel (die mindestens 12% der Investitionssumme betragen sollen) bis auf 40% des Kapitalbedarfs aufstocken. Verwendungszweck: Investitionen zur Gründung einer freiberuflichen Existenz oder eines gewerblichen Unternehmens (inklusive eines ersten Warenlagen), Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung. Voraussetzungen: Eigenkapitalhilfe wird nur gewährt, wenn ohne diese Förderung eine erfolgversprechende Existenzgründung wesentlich erschwert würde. Das Vorhaben muß eine nachhaltige, tragfähige Vollexistenz erwarten lassen. Die Investitionssumme muß mindestens 20.000 € betragen. Konditionen: Höchstbetrag 150.000 € (175.000 € in Berlin und den neuen Bundesländern); Laufzeit 20 Jahre, davon 10 Jahre tilgungsfrei; 2 zinslose Jahre, 2% Zinsen im dritten Jahr, 3% im vierten, 5% im fünften; danach Marktüblicher Zinssatz.
Darlehen zur Förderung von Existenzgründungen Aus Mitteln des ERP- Sondervermögens können Nachwuchskräfte der gewerblichen Wirtschaft im Alter von 21 bis 50 Jahre zinsgünstige Darlehen für folgende Vorhaben erhalten:
Konditionen: Höchstbetrag 150.000 €. Auszahlung 100%, Zinssatz z. Zt. 7% (Berlin 5%, neue Bundesländer 6%); Laufzeit bis 10 Jahre für Maschinen, Einrichtungen und Beteiligungen oder bis zu 15 Jahre für Bauinvestitionen; 2 Jahre tilgungsfrei.
Die Lastenausgleichsbank (LAB) gewahrt aus eigenen Mitteln Darlehen für Investitionen zur Existenzgründung und Existenzsicherung von Nachwuchskräften der gewerblichen Wirtschaft (Ergänzungsprogramm I, Höchstbetrag 100.000 €) sowie von Spätaussiedlern und anderen Spätberechtigten (Ergänzungsprogramm II, Höchstbetrag 50.000 €).
Bürgschaften von Kreditgarantie- Gemeinschaften Fehlen einem Existenzgründer bankübliche Sicherheiten zur Besicherung von Bankkrediten bzw. öffentlichen Darlehen, kann er eine Bürgschaft bei einer Kreditgarantie- Gemeinschaft beantragen. Dies sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft, die von Bund und Ländern gefördert werden. Es gibt sie in allen Bundesländern Sie sind weitgehend nach Wirtschaftszweigen organisiert. Die Bürgschaften decken bis zu 80% des Kreditbetrags ab. Verbürgt werden Darlehen, mit denen Betriebsgründungen, Geschäftsübernahmen, der Erwerb von Geschäftsanteilen sowie in begrenztem Umfang Betriebsmittel finanziert werden. Das Angebot gilt für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe. Die Abwicklung erfolgt über die Hausbank.
Angehörige freier Berufe wie z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer können bei fehlenden Sicherheiten eine Bürgschaft der Lastenausgleichsbank (LAB) in Anspruch nehmen. Verbürgt werden Darlehen zur Finanzierung von Investitionen, Übernahme bestehender Praxen, Betriebsmittel in angemessenem Rahmen. Die Bürgschaften decken maximal 80% eines Ausfalls an Kapital, Zinsen und Kosten der Rechtsverfolgung.
Ein auf vier Jahre befristeter Modellversuch des Bundesministeriums für Forschung und Technologie zur Förderung von Technologie- orientierten Unternehmensgründungen soll Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen stärker als bisher anregen und neu gegründete Firmen unterstützen. In diesem Modell werden Instrumente der Beratungshilfe, finanzielle Förderung von Forschung und Entwicklung und Bereitstellung von Risikokapital kombiniert.
Weitere Starthilfen
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